Fotos von Parks und Schlössern können Geld kosten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Fotos von Parks, Gärten und Schlössern doch Geld kosten können.

Allerdings nur, wenn die Fotos kommerziell verwertet werden und wenn die Fotos vom Grundstück des jeweiligen Besitzers der Gärten und Schlösser gemacht werden. Klingt kompliziert und ist es auch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun als bereits dritte Instanz eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) behandelt. Die SPSG ist unter anderem Besitzer und Verwalter der weltweit bekannten Schloßanlage Sanssousi in Potsdam. Geklagt hatte die SPSG gegen eine Fotoagentur, die eigene und fremde Fotos vermarktet, gegen ein Unternehmen, das auf einer DVD über Potsdam ungenehmigt Filmaufnahmen von Sanssouci verarbeitet hat und gegen eine Internetplattform, über die jeder Fotograf seine Fotos vermarkten kann. » weiterlesen