1.150 EUR oder eine Canon EOS 500D gewinnen.
Bei optimalprint.com läuft noch bis zum 18. März ein Fotowettbewerb, bei dem es als 1. Preis entweder 1.150 EUR oder eine EOS 500D zu gewinnen gibt.
Der Gewinner darf entscheiden, was von den beiden Sachen er haben will. Dazu bekommt er noch 500 Visitenkarten gratis.
Der 2. Preis sind immerhin noch 115 EUR und 250 Visitenkarten gratis.
Wie man an den Gewinnen schon sieht, geht es bei dem Wettbewerb um Visitenkarten, denn für diese werden passende Bilder gesucht.
Gesucht wird alles: Landschaftsaufnahmen, Animationen, Portraits oder Stillleben oder…oder…oder. Hauptsache die Bilder sind für Visitenkarten geeignet.
Die Bilder (JPEG, max. 1MB) müssen bis spätestens 18.03.2010 12 Uhr bei optimalprint eingegangen sein, denn dann endet der Fotowettbewerb. Die Gewinner werden dann bis Donnerstag, den 25.03.2010 per E-Mail benachrichtigt und auf der optimalprint-Homepage veröffentlicht.
Also beeilen und mitmachen!
Alle Infos zum Fotowettbewerb: HIER
Geschrieben am 10. März 2010
Noch wehrt sich der Winter mit allen Kräften, doch bald wird es wieder so ausehen:

Frühling auf Norderney
Dann ist wieder Frühling. Und der fängt laut Kalender im diesem Jahr am 20. März an.
Der meteorologische Frühlingsbeginn war schon am 01. März, aber da haben sich die Wetterfrösche mal wieder kräftig verhauen mit dem Wetter.
Geschrieben am 10. März 2010
Heute ist der internationale Tag der Frau.
Herzlichen Glückwunsch!

Blumen
Und bleibt weiter dran, denn noch gibt es auf diesem Erdball zu viele Frauen mit zu wenigen Rechten.
Geschrieben am 08. März 2010
Fremdes Eigentum darf auch in Zukuft fotografiert werden.
Die Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) war schon etwas weltfremd. Doch das hielt das Landgericht Potsdam nicht davon ab, dieser stattzugeben.
Die SPSG hatte gegen einen Fotografen geklagt, weil dieser Fotos einer Parkanlage der SPSG auf einem Fotoportal zum Kauf angeboten hatte.
Die Parkordnung gestatte nur Fotoaufnahmen, wenn diese nicht kommerziellen Zwecken dienten, so die Argumention der SPSG.
Diese Entscheidung des Landgericht Potsdam stieß vielen Juristen übel auf. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, nach dem es untersagt ist, Personen ohne deren Einverständnis zu fotografieren und das Bild dann zu veröffentlichen, ein Recht an der eigenen Sache gibt es aber nicht.
Doch die Potsdamer Richter sahen sowohl beim Fotografen als auch beim Fotoportal eine Rechtsverletzung und deshalb eine Schadenersatzpflicht. Das Fotoportal hätte durch technische Mittel dafür sorgen müssen, daß solche Inhalte gelöscht werden.
Der Fall ging in die Berufung und das Brandenburger Oberlandesgericht widersprach jetzt dem Landgericht Potsdam. Ein Vorrecht des Eigentümers auf Verwertung der Bilder seines Eigentums gibt es nach Auffassung der brandenburger Richter nicht. Jeder darf in einem Park fotografieren und diese Fotos auch finanziell verwerten. Wer nicht wolle, daß sein Eigentum fotografiert wird, der müsse den Zugang dazu verhindern.
Das dürfte der SPSG jedoch schwerfallen. Wurde diese von den Ländern Berlin und Brandenburg doch gerade zu dem Zweck gegründet, daß die Parks gepflegt und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt aber zu hoffen, daß der Bundesgerichtshof als nächste Instanz dem Brandenburger Oberlandesgericht folgen wird und somit die Lizenzgebühren für die Abbildung von jahrhundertealten, frei zugänglichen Gartenanlagen der Vergangenheit angehören.
Quele: heise
Geschrieben am 28. Februar 2010