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Archive der Kategorie ‘Allgemein’

Den Service und das Service testen – bei endlichzuhause.

Für Blogger gibt es eine tolle Aktion. Der online-Shop endlichzuhause will die Meinung wissen, über seinen Shop, die Produkte und den Versand und als Dankeschön darf man das Test-Kaffeeservice von Ritzenhoff & Breker behalten. Kostenlos!

Was genau muß man dafür machen? Sich für eins der vier zur Auswahl stehenden Kaffeeservice entscheiden und seine Adress- und Blogdaten hinterlassen. endlichzuhause entscheidet dann, ob das Blog zur Aktion passt und teilt die Entscheidung per E-Mail mit.

Zur Auswahl stehende Service

Zur Auswahl stehende Service

Wurde man ausgewählt, erhält man in den nächsten Tagen ein Paket mit dem ausgewählten 18tlg. Kaffeeservice.

Bilderrampe wurde ausgewählt. Bereits nach zwei Tagen traf hier das Paket ein. Geliefert wurde es mit der Posttochter DHL. Der Karton war äußerlich unbeschädigt und die Teller und Tassen des Kaffeeservice waren sehr gut und sicher verpackt, so daß alles unbeschadet geblieben ist. Schonmal ein Pluspunkt für endlichzuhause, denn bei Glas oder Porzellan hat man doch immer so seine Bedenken, was den Versand von solchen Dingen angeht.
Interessant ist auf jeden Fall der beiliegende Versandschein:

Ladegutträgerbegleitschein

Ladegutträgerbegleitschein

Die Wortschöpfung “Ladegutträgerbegleitschein” hatte ich auch noch nicht gehört.

Ausgepackt sieht das Service so aus:

Kaffeeservice Aveda von Ritzenhoff & Breker

Kaffeeservice Aveda von Ritzenhoff & Breker

Macht doch einen tollen Eindruck und paßt sehr gut zum gemütlichen Kaffeetrinken auf einer sommerlichen Terrasse, oder?

Das Service ist spülmaschinen- und mikrowellengeeignet und besteht aus 6 Tassen, 6 Untertassen und 6 Kuchentellern. Wer noch Zuckerdose oder Milchkännchen benötigt, der kann das im Online-Shop von endlichzuhause nachbestellen. Es gibt auch noch Speiseteller, Suppenteller, Müslischalen, Eierbecher und ein Espresso-Set im passenden Design. Und die Preise können sich alle durchweg sehen lassen.
Der Shop bietet noch viel mehr rund um Tisch, Tafel und Deko. Einfach mal ein wenig stöbern!

Fazit: Das Kaffeeservice macht einen sehr guten Eindruck und der Preis von 23,95 EUR für ein Markenservice, wenn man es denn bezahlen müßte, kann sich wirklich sehen lassen.
Der Service und die Homepage von endlichzuhause sind optimal und geben keinerlei Anlass zur Klage. Das entspricht auch der durchgängigen Meinung auf den bekannten Testseiten im Internet. Was will man mehr?

Allen Lesern Frohe Ostern!

Osterstrauß

Osterstrauß

…und viele dicke Eier.

Bunte Ostereier

Bunte Ostereier

Aber lasst euch kein faules Ei ins Netz legen.

Osternest

Osternest

Heute ist der internationale Tag der Frau.

Herzlichen Glückwunsch!

Blumen

Blumen

Und bleibt weiter dran, denn noch gibt es auf diesem Erdball zu viele Frauen mit zu wenigen Rechten.

Fremdes Eigentum darf auch in Zukuft fotografiert werden.

Die Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) war schon etwas weltfremd. Doch das hielt das Landgericht Potsdam nicht davon ab, dieser stattzugeben.
Die SPSG hatte gegen einen Fotografen geklagt, weil dieser Fotos einer Parkanlage der SPSG auf einem Fotoportal zum Kauf angeboten hatte.
Die Parkordnung gestatte nur Fotoaufnahmen, wenn diese nicht kommerziellen Zwecken dienten, so die Argumention der SPSG.

Diese Entscheidung des Landgericht Potsdam stieß vielen Juristen übel auf. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, nach dem es untersagt ist, Personen ohne deren Einverständnis zu fotografieren und das Bild dann zu veröffentlichen, ein Recht an der eigenen Sache gibt es aber nicht.
Doch die Potsdamer Richter sahen sowohl beim Fotografen als auch beim Fotoportal eine Rechtsverletzung und deshalb eine Schadenersatzpflicht. Das Fotoportal hätte durch technische Mittel dafür sorgen müssen, daß solche Inhalte gelöscht werden.

Der Fall ging in die Berufung und das Brandenburger Oberlandesgericht widersprach jetzt dem Landgericht Potsdam. Ein Vorrecht des Eigentümers auf Verwertung der Bilder seines Eigentums gibt es nach Auffassung der brandenburger Richter nicht. Jeder darf in einem Park fotografieren und diese Fotos auch finanziell verwerten. Wer nicht wolle, daß sein Eigentum fotografiert wird, der müsse den Zugang dazu verhindern.

Das dürfte der SPSG jedoch schwerfallen. Wurde diese von den Ländern Berlin und Brandenburg doch gerade zu dem Zweck gegründet, daß die Parks gepflegt  und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt aber zu hoffen, daß der Bundesgerichtshof als nächste Instanz dem Brandenburger Oberlandesgericht folgen wird und somit die Lizenzgebühren für die Abbildung von jahrhundertealten, frei zugänglichen Gartenanlagen der Vergangenheit angehören.

Quele: heise