Einnahmequelle VG Bild-Kunst

Fotografen, Grafiker und Designer können von der VG Bild-Kunst Geld bekommen.

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Zusätzliche Einnahmen – das hört jeder gern. Und dafür muß er noch nicht einmal etwas besonderes leisten, denn jeder, der eigene Bilder und eigene Fotos online verwendet, kann dafür zusätzlich Geld bekommen.

Die eigene Website ist schnell gestaltet. Doch heutzutage kommen Webseiten nicht mehr ohne möglichst großflächige Bilder aus. Wer dafür lizenzfreie Fotos oder Grafiken von Anbietern wie Fotolia oder anderen kaufen muß, weiß wie teuer das werden kann.
Besser man benutzt eigene geeignete Bilder. Und dafür gibt es sogar noch Geld von der VG Bild-Kunst. Einzige Bedingung: Man besitzt die Urheberrechte an den verwendeten Bildern.

Die VG Bild-Kunst

Logo VG Bild-Kunst | ©VG Bild-Kunst, Bonn 2015
Logo VG Bild-Kunst | ©VG Bild-Kunst, Bonn 2015

Die “Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst” (VG Bild-Kunst) mit Geschäftsstelle in Bonn vertritt die Urheberrechte der Bildurheber in Deutschland. Die VG Bild-Kunst nimmt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen wahr, sondern verfolgt treuhänderisch die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder.

Typisches Beamten-Deutsch kann aber bares Geld bringen. Denn jedesmal, wenn jemand eine Webseite ausdruckt, auf der urheberrechtlich geschützte Bilder enthalten sind, kann der Urheber dies nicht kontrollieren und bekommt für diese Vervielfältigung kein Geld. Deshalb bekommt die VG Bild-Kunst von Herstellern von Druckern, Kopiergeräten, CD/DVD-Rohlingen, USB-Sticks u.ä. eine sogenannte Geräteabgabe. Das dadurch eingenommene Geld reicht sie an ihre Mitglieder weiter.

Mitglied bei der VG Bild-Kunst werden.

Jeder, der Mitglied bei der VG Bild.Kunst ist, wird an den Ausschüttungen beteiligt. Aber wie wird man Mitglied?

Dafür kommt wieder etwas Beamten-Deutsch: Jede natürliche und juristische Person (sprich Menschen oder Firmen), die Urheber, die Rechtsnachfolger (also Erbe) oder Bevollmächtigter eines Urhebers oder die eine Bild- oder Fotoagentur bzw. ein solches Archiv sind, können Mitglieder bei der VG Bild-Kunst werden.

Dabei werden drei Berufsgruppen unterschieden:

  • Berufsgruppe I: Bildende Künstler, beispielsweise Maler und Bildhauer.
  • Berufsgruppe II: Fotografen, Grafiker, Bildjournalisten, Designer, Illustratoren, Pressezeichner, Karikaturisten und Bildagenturen.
  • Berufsgruppe III: Regisseure, Cutter, Kameraleute, Filmarchitekten, Kostümbildner, Szenenbildner, Trickfilmzeichner und Produzenten von freien (Co) Produktionen.

Um Mitglied zu werden, muß man mit der VG Bild-Kunst einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag abschließen. Die Vertragsunterlagen bekommt man über deren Homepage.
Das Ausfüllen ist etwas mühsam, weil auch gewisse Unterlagen und Kopien mitgesendet werden müssen. Ein beiliegendes Infoblatt gibt aber wichtige Hinweise, so daß eigentlich jeder den Vertrag richtig und vollständig ausfüllen können sollte.

Den ausgefüllten Vertrag muß man in zweifacher Ausführung per Post an die VG Bild-Kunst senden. Dann heißt es warten. Bis sich die VG Bild-Kunst meldet, kann es schon mal ein paar Wochen dauern.

Vergütung kassieren

Ist der Wahrnehmungsvertrag von beiden Seiten angenommen, dann hat man Anspruch auf Vergütung. Dafür muß man seine Werke, für die man die Urheberrechte besitzen muß und die öffentlich zugänglich sein müssen, online bei der VG Bild-Kunst melden.

Der Meldevorgang ist vergleichbar mit dem bei der VG Wort (bei der Blogbetreiber ebenfalls Geld bekommen können), dabei sogar noch etwas unkomplizierter. Man muß nämlich keinen Trackingcode in seine Webseite einbauen und einen Mindestaufruf gibt es auch nicht.

Für Blogbetreiber gibt es jedoch eine andere Hürde. Werke, die nur online vertrieben werden, z.B auf Websites oder Blogs, werden nicht vergütet. Es sei denn man erbringt einen Nachweis, daß man Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erzielt. Dafür reicht der Nachweis des Steuerberaters, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, ein im Personalausweis eingetragener Künstlername oder ein veröffentlichtes Buch mit einer ISBN (jedoch kein E-Book!). Erbringt man diesen Nachweis nicht, bekommt man auch kein Geld.
Mit ein wenig Fantasie sollte es aber möglich sein, darzulegen, daß man mit seinen Bildern und Fotos Geld verdient

Wieviel Vergütung gibt es?

Entgegen der festen Vergütungen der VG Wort, bei der man für einen Blog-Artikel mindestens 10 Euro erhält, werden die Gelder bei der VG Bild-Kunst nach einem ziemlich komplizierten Verteilungsplan ausgeschüttet. Grob über den Daumen gerechnet erhält man für ein Foto bzw. Bild eine Vergütung von rund 2 Euro. Keine riesige Summe, bei der massenhaften Verbreitung von digitalen Fotos aber nachvollziehbar.

Fazit

Ohne Fleiß – kein Preis. Wer den Aufwand nicht scheut, akribisch über seine verwendeten Bilder und Fotos Buch führt und diese alle alljährlich bei der VG Bild-Kunst meldet, da dürften im Jahr sicherlich einige hundert zusammenkommen, der kann sich im nächsten Jahr über eine stattliche Ausschüttung freuen.

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[Letzte Aktualisierung am 2.10.2024 um 16:12 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]