Fotos von Parks und Schlössern können Geld kosten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Fotos von Parks, Gärten und Schlössern doch Geld kosten können.

Anzeige

Allerdings nur, wenn die Fotos kommerziell verwertet werden und wenn die Fotos vom Grundstück des jeweiligen Besitzers der Gärten und Schlösser gemacht werden. Klingt kompliziert und ist es auch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun als bereits dritte Instanz eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) behandelt. Die SPSG ist unter anderem Besitzer und Verwalter der weltweit bekannten Schloßanlage Sanssousi in Potsdam. Geklagt hatte die SPSG gegen eine Fotoagentur, die eigene und fremde Fotos vermarktet, gegen ein Unternehmen, das auf einer DVD über Potsdam ungenehmigt Filmaufnahmen von Sanssouci verarbeitet hat und gegen eine Internetplattform, über die jeder Fotograf seine Fotos vermarkten kann.

Nachdem das Landgericht Potsdam der SPSG Recht gegeben und das Oberlandesgericht wiederum die Klage abgewiesen hatte, entschied nun der BGH, daß die SPSG doch Geld dafür verlangen darf, wenn von ihren Grundstücken aus Fotos von ihren Gärten, Parks und Schlössern mit dem Ziel angefertigt werden, diese zu vermarkten. Die Park- und Garten-Anlagen in Sanssouci sind zwar laut Staatsvertrag als Erholungsgebiet kostenfrei zu betreten, aber eben nicht für gewerbliche Zwecke. Sollten die Fotos jedoch quasi über den Gartenzaun entstehen, dann würde die SPSG leer ausgehen.

Wer also in Zukunft plant, Fotos von interessanten Gebäuden oder Parkanlagen zu machen und diese zum Verkauf anzubieten, sollte sich rechtzeitig um eine Genehmigung vom jeweiligen Besitzer kümmern. Für diese Genehmigung darf der dann Geld verlangen, muß er aber nicht.
Will man diese zusätzliche finanzielle Belastung vermeiden, muß man die Aufnahmen vom Nachbargrundstück machen. Das dürfte die Nachfrage nach geeigneten Teleobjektiven sicherlich ankurbeln. Ob sich die Anschaffung eines solchen nicht gerade billigen Objektivs jedoch lohnen wird, muß in Abhängigkeit der Auftragslage und der damit möglichen Fotos jeder für sich selbst klären.

Quelle: golem

Bestseller Fotobände:
Anzeige
Bestseller Nr. 1 bei Amazon

[Letzte Aktualisierung am 6.03.2024 um 08:31 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]