Welche Fotos sind jetzt noch erlaubt?

Gesetzesänderung für Nacktbilder nach der Edathy-Affäre.

Ab sofort gelten für die Verbreitung von Bildern und Videos im Internet neue Regeln. Besonders im Hinblick auf Fotos von Kindern muß jeder Fotograf das neue Gesetz kennen, um keine Probleme zu bekommen. Im 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (PDF) finden sich die neuen Regelungen.

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Mit dieser Gesetzesänderung will die Bundesregierung zum einen eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie umsetzen und zum anderen Schlüsse aus der Edathy-Affäre ziehen. Kinder sollen damit besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Rechtliches

Die Fakten

Wichtigster Punkt sind die Paragrafen 201a und 184. Dort geht es um den Umgang mit Bildern und Videos allgemein, und ganz speziell im Internet. Ab sofort ist es nun verboten, Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken anzufertigen und diese zu verkaufen.

Wer Nacktbilder von Personen unter 18 Jahren herstellt oder verbreitet, um sie gegen Entgelt einer dritten Person zu überlassen, dem drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre. Auch wer solche Aufnahmen für sich oder für andere gegen Bezahlung beschafft, dem drohen die gleichen rechtlichen Sanktionen.

Die Körperhaltung, die auf dem Foto eingenommen wird, spielt keine Rolle mehr. Vor der Änderung des Gesetzes gab es die Regelung, daß nur eine unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung als pornografisch eingestuft wurde. Das ist wurde nun deutlich verschärft. Ab sofort ist auch der Ankauf von normalen FKK-Fotos Minderjähriger strafbar. Eine Reaktion auf die Vorgänge rund um das ehemalige Bundestagsmitglied Sebastian Edathy.
Dadurch sind allerdings auch in der Vergangenheit entstandene Werke, wie Fotobücher, Zeitschriften oder Platten/CD-Cover, die nackte Kinder zeigen, ab sofort als kritisch und für den Besitzer riskant einzustufen. Ein Verkauf solcher Werke, die früher ganz legal waren, sollte man deshalb heute tunlichst unterlassen.

Darüber hinaus ist künftig die Verbreitung von Aufnahmen strafbar, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden.

So weit, so klar. Allerdings kritisieren Experten, daß nur das Überlassen „gegen Entgelt“ sanktioniert wird. Kostenloses Einstellen in pädophile Tauschbörsen wäre somit weiterhin straffrei möglich. Auch die Regelung zu den Fotos, die dem Ansehen schaden können, sind viel zu schwammig geraten. Da werden die Gerichte in Zukunft wohl noch einiges an Arbeit bekommen.

Eltern dürfen weiterhin fotografieren

Der Gesetzgeber wollte aber verhindern, daß grundsätzlich jede Nacktaufnahme von Kindern oder Jugendlichen strafbar wird. Denn das sind sie auch weiterhin nicht. Eltern können ihre Kinder auch weiterhin nackig am Strand oder im Pool fotografieren, selbst wenn dabei auch andere Kinder mit aufs Bild geraten. Allerdings sollten diese Fotos niemals in fremde Hände gelangen. Aber das dürfte ja wohl das ureigenste Interesse aller Eltern sein.

Auch Aufnahmen, die der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte dienen, sind weiterhin erlaubt. Ob darunter auch die nackten Jugendlichen aus der BRAVO Aufklärungsrubrik fallen, bleibt allerdings abzuwarten.

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[Letzte Aktualisierung am 5.04.2024 um 09:50 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]