Abmahnung wegen Katzencontent

Bloggerin erhält Abmahnung wegen eines Avatar-Bildchen

Die Betreiberin des Blogs Bachmichels Haus hat Post bekommen. Von Getty Images und das bedeutet, wie sie selbst schreibt, selten etwas Gutes. Und so kam, was kommen mußte, und der Brief enthielt eine dicke Rechnung für ein Bild, Katzencontentdaß auf dem Blog verwendet wurde, ohne daß dafür die entsprechenden Rechte vorliegen würden. 875,- EUR plus 201,25 EUR irische Mehrwertsteuer will Getty Images jetzt dafür haben. Dafür muß eine alte Frau lange stricken.

Doch wofür bekam die Bloggerin diese Abmahnung bzw. Rechnung? Für ein Bildchen eines kommentierenden Lesers. Der hatte unter einen Blogpost seine Meinung geschrieben und dabei das besagte Bild von einen kleinen Kätzchen als Avatar benutzt. » weiterlesen

Fotos von Parks und Schlössern können Geld kosten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Fotos von Parks, Gärten und Schlössern doch Geld kosten können.

Allerdings nur, wenn die Fotos kommerziell verwertet werden und wenn die Fotos vom Grundstück des jeweiligen Besitzers der Gärten und Schlösser gemacht werden. Klingt kompliziert und ist es auch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun als bereits dritte Instanz eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) behandelt. Die SPSG ist unter anderem Besitzer und Verwalter der weltweit bekannten Schloßanlage Sanssousi in Potsdam. Geklagt hatte die SPSG gegen eine Fotoagentur, die eigene und fremde Fotos vermarktet, gegen ein Unternehmen, das auf einer DVD über Potsdam ungenehmigt Filmaufnahmen von Sanssouci verarbeitet hat und gegen eine Internetplattform, über die jeder Fotograf seine Fotos vermarkten kann. » weiterlesen

Fotos von fremdem Eigentum weiterhin erlaubt

Fremdes Eigentum darf auch in Zukuft fotografiert werden.

Die Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) war schon etwas weltfremd. Doch das hielt das Landgericht Potsdam nicht davon ab, dieser stattzugeben.
Die SPSG hatte gegen einen Fotografen geklagt, weil dieser Fotos einer Parkanlage der SPSG auf einem Fotoportal zum Kauf angeboten hatte.
Die Parkordnung gestatte nur Fotoaufnahmen, wenn diese nicht kommerziellen Zwecken dienten, so die Argumention der SPSG.

Diese Entscheidung des Landgericht Potsdam stieß vielen Juristen übel auf. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, nach dem es untersagt ist, Personen ohne deren Einverständnis zu fotografieren und das Bild dann zu veröffentlichen, ein Recht an der eigenen Sache gibt es aber nicht. » weiterlesen