Instagram will Nutzer-Fotos verkaufen
Die Nutzungsbedingungen wurden dafür angepaßt.
Kaum gehört Instagram zu Facebook, schon ändern sich die Nutzungsbedingungen gravierend. Wie so häufig, zum Schlechteren für die Nutzer.
Facebook will Instagram zur Bildagentur umbauen und mit dem Verkauf von Bildern Geld verdienen. Was liegt da näher, als die Fotos der Nutzer zu verkaufen?
Damit diese nichts dagegen haben (können), wurden jetzt die Nutzungsbedingungen von Instagram dementsprechend angepaßt. Unter dem Punkt „Rechte“ heißt es nun:
Sie gewähren Instagram eine nichtexklusive, voll bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Inhalte, die Sie auf oder über den Service veröffentlichen.
Und weiter:
Ein Unternehmen oder eine Person kann uns bezahlen, um Ihre … Fotos anzuzeigen … in Verbindung mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Werbeaktionen, ohne daß Ihnen dafür irgendwelche Zahlungen zustehen.
Instagram bekommt praktisch alle Verwertungsrechte an den Bildern und der Nutzer geht komplett leer aus. Wer da noch Fotos zu Instagram hochlädt, ist selbst schuld.
Ab dem 16. Januar 2013 sollen die neuen Nutzungsbedingungen gelten. Alle Fotos, die ab diesem Datum hochgeladen werden, stehen dann zur unentgeltlichen Verwertung durch Instagram zur Verfügung. Ein Widerspruch dagegen durch den Nutzer ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Wer damit nicht einverstanden ist, dem bleibt nur der radikale Schnitt: Alle Fotos löschen und den Account schließen.
Wie man seinen Instagram-Account löschen kann, wird bei Techfacts genau erklärt. Dort gibt es auch eine Auflistung von Alternativen zu Instagram.
Update (19.12.2012): Instagram knickt ein nach dem flächendeckenden Protest und behauptet, alles wäre nur ein Mißverständnis gewesen. Man wolle keine Fotos von Nutzern verkaufen. Neue Regeln sollen das nun aber wirklich garantieren.
Quelle: golem
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[Letzte Aktualisierung am 2024-12-01 at 16:12 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]
Ui, wenn man sich da mal nicht in die Nesseln setzt. Ich mache häufiger auf Konzerten Fotos mit Instagram. Nicht immer besitzt ja der Fotograf tatsächlich die Rechte am Bild. Das ist auch bei nichtkommerziellen Bildern nicht korrekt, aber im Alltag halb so wild.
Zurück zum Beispiel mit den Künstlern. Wenn ich meinen Freunden durch ein Foto mitteile, dass ich auf dem Konzert bin, räumt sich Facebook doch hier die Verwertung des Künstler-Bilds ein. Ob der Künstler damit einverstanden ist, wage ich zu bezweifeln.
@igniti: Auch dafür hat Instagram vorgesorgt. In den Nutzungsbedingungen heißt es dazu: „Wir sind nicht haftbar für die Verwendung oder Weitergabe von Inhalten“ und „Instagram haftet nicht für die weitere Verwendung oder Veröffentlichung von Inhalten, die Sie bereitstellen“. Sollte es also zu rechtlichen Problemen kommen, ist der Instagram-User der Dumme. Toll!
Ob diese Regelung allerdings rechtlich einwandfrei ist, werden wohl erst die Gerichte klären.
Auf solch ein Verfahren wäre ich aber mal gespannt und hoffe, dass das ein technisch einigermaßen versierter Richter in die Hände bekommt …
Da schimpfen alle gegen Google … YouTube nimmt sich solche Rechte nicht heraus.